Sitzung: 21.02.2024 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen bei Bedarf noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle
einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den
damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt
zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und
sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist
an das öffentliche Niederschlagswasserkanalnetz anzuschließen.
Das
anfallende Schmutz- und Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder
Mischwasserkanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss an die öffentliche
Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor
Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die
ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Falls ein
überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling
erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung
erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über
die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.
Mit der
„Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der beiliegende Erhebungsbogen
zurückzusenden.