Sitzung: 17.04.2024 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht
erteilt, da öffentliche Belange nach §
35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.