Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

An der Änderung auf E+1 wird unter Hinweis auf nachstehende Erläuterungen festgehalten.

 

Erläuterung:

Die bisherige Festsetzung des Gebäudetyps E+D mit einer Dachneigung von max. 44˚ Grad, einem Kniestock von 0,75 m und üblichen Raumhöhen ergibt bei einer Gebäudebreite von
11 m eine Firsthöhe von ca. 9,05 m.

Bei dem neuen Gebäudetyp E+1 mit einer Gebäudebreite von 11 m und einer max. Dachneigung von max. 30˚ Grad ergibt sich eine max. Firsthöhe von ca. 9,27 m. Das entspricht lediglich einem Höhenunterschied des Firstes von ca. 0,22 m.