Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Regelung zur Ermittlung der Wandhöhe in der 1. Änderung wird beibehalten, da diese durch die Fußbodenoberkante als unterer Bezugspunkt eindeutig bestimmt ist. Die Festsetzung zur Höhenlage der Gebäude im gültigen Bebauungsplan wird davon nicht berührt.