Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

1.      Die Gemeinde Sinzing beschließt, dass sie weiterhin die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt. Hierbei handelt es sich um die im ruhenden Verkehr festgestellten Ordnungswidrigkeiten und um die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

2.      Die Gemeinde Sinzing überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

 

a)      die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

b)      die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

 

ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz..

3.      Die Gemeinde Sinzing tritt zum 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.

 

4.      Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

Patrick Grossmann, Erster Bürgermeister

Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

Josef Espach, Zweiter Bürgermeister

 

5.      Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die genannte Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.