Beschluss:
1. Die
Gemeinde Sinzing beschließt, dass sie weiterhin die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt. Hierbei
handelt es sich um die im ruhenden Verkehr festgestellten Ordnungswidrigkeiten und
um die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
2. Die
Gemeinde Sinzing überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die im ruhenden Verkehr
festgestellt werden,
b) die
Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen betreffen,
ab 01.01.2021 dem Zweckverband
Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz..
3. Die Gemeinde Sinzing tritt zum
01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.
4. Zum
Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Patrick
Grossmann, Erster Bürgermeister
Zum Vertreter als Verbandsrat in der
Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:
Josef
Espach, Zweiter Bürgermeister
5. Der
Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die genannte
Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.