Sitzung: 16.09.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem
geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
HINWEISE
Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge
sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/Garage ist
im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie
Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe
von 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen
nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche
Kanalnetz anzuschließen.
Die anfallenden Abwässer sind dem
öffentlichen Kanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss an
die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht vorzusehen.
Vor Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen.
Die ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der
privaten Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten
Sachverständigen abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt
Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“
beantragt werden.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde
Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.
Das Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Die
anfallenden Kosten trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der
Eigentümer.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist
dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde
Sinzing (KUS) der
beiliegende Erhebungsbogen
zurückzusenden.