Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bäcken-Kohlstadt“, Fl.-Nr. 1050/1, der Gemarkung Viehhausen, wird eingezogen. Die einzuziehende Wegstrecke beschreibt sich wie folgt:

 

Anfangspunkt:

 

an der Gemeindegrenze zum gemeindefreien Gebiet, Gemarkung Frauenforst, bzw. an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 880 der Gemarkung Viehhausen

 

Endpunkt:

 

an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 1159/3 der Gemarkung Viehhausen

 

 

Länge der einzuziehenden Wegstrecke insgesamt:            0,037 km