Beschluss:
- Die Gemeinde Sinzing beschließt, dass sie weiterhin
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des
Straßenverkehrsgesetzes durchführt. Hierbei handelt es sich um die im
ruhenden Verkehr festgestellten Ordnungswidrigkeiten und um die Verstöße
gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
- Die Gemeinde Sinzing überträgt die Aufgabe der
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
b) die Verstöße gegen die
Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit
Oberpfalz.
- Die Gemeinde Sinzing schließt hierzu beiliegende
Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit
Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten
der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands
Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt
der Gemeinde Sinzing zum Zweckverband.
- Der Abschluss erfolgt auf
der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung
ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die
Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form
zu unterzeichnen.