Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Sinzing beschließt, dass sie weiterhin die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt. Hierbei handelt es sich um die im ruhenden Verkehr festgestellten Ordnungswidrigkeiten und um die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeinde Sinzing überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

 

a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

 

ab 01.01.2021 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

  1. Die Gemeinde Sinzing schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum In-Kraft-Treten der nächsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz und dem damit verbundenen Beitritt der Gemeinde Sinzing zum Zweckverband.

 

  1. Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o.g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.