Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 7 Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ fortzuschreiben bzw. zu ändern.

 

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 7 zur Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die folgenden Grundstücke der Gemarkung Viehhausen: Fl.-Nrn. 1041/2, 1041/1, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1014, 1013, 1050, 1051, 1052, 880, sowie den Teilflächen aus den Grundstücksflächen Fl.-Nrn. 1017/2, 1036, 932/2, 900/2, 900, 1067/2, 881, 882.

 

Der Geltungsbereich des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

 

 

 

Mit der Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 7 wird ein Sondergebiet nach §11 BauNVO und zwar das Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ als allgemeines Planungsziel angestrebt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu geben.