Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten
Bebauungsplan Nr. 76 Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ im
Gemeindebereich Viehhausen. Das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
76 Sondergebiet „Windenergieanlagen“ liegt westlich von Kohlstadt an der
Gemarkungsgrenze Viehhausen sowie an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Sinzing.
Das
Bebauungsplangebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil
des Beschlusses ist:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Grundstücke der
Gemarkung Viehhausen: Fl.-Nrn. 1041/2, 1041/1, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046,
1047, 1014, 1013, 1050, 1051, 1052, 880, sowie den Teilflächen aus den
Grundstücksflächen Fl.-Nrn. 1017/2, 1036, 932/2, 900/2, 900, 1067/2, 881, 882.
Mit der
Bauleitplanung wird die Ausweisung des Sondergebietes „Windenergieanlagen Sinzing“ verfolgt, um die Errichtung von
Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Für die
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 7 im Parallelverfahren nach §8 Abs.
3 BauGB notwendig.
Die
Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
öffentlich bekannt zu geben.