Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 76 Sondergebiet „Windenergieanlagen Sinzing“ im Gemeindebereich Viehhausen. Das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 76 Sondergebiet „Windenergieanlagen“ liegt westlich von Kohlstadt an der Gemarkungsgrenze Viehhausen sowie an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Sinzing.

 

Das Bebauungsplangebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist:

 

 

 

 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen: Fl.-Nrn. 1041/2, 1041/1, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1014, 1013, 1050, 1051, 1052, 880, sowie den Teilflächen aus den Grundstücksflächen Fl.-Nrn. 1017/2, 1036, 932/2, 900/2, 900, 1067/2, 881, 882.

 

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Sondergebietes „Windenergieanlagen Sinzing“ verfolgt, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen.

 

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 7 im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu geben.