Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Es wird folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

 

Satzung

zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 26.05.1997

 

 

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 in Verbindung mit Art. 18a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert erlässt die Gemeinde Sinzing folgende Satzung:

 

 

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 26.05.1997wird aufgehoben.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Sinzing, den ……………….

Gemeinde Sinzing

 

 

Patrick Grossmann

Erster Bürgermeister

 

 

Die Satzung ist durch den ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.