Sitzung: 21.07.2021 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die
Kosten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück
ist auf eine Tiefe von
5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst
einer Versickerung zugeführt werden. Zur
Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Das Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Vor Baubeginn muss beim
Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die
„Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt
Regensburg zuzusenden.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für
Verwaltung und Beteiligung der
Gemeinde Sinzing (KUS)
der beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.