Sitzung: 22.06.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Der oben genannten Befreiung 01 wird zugestimmt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen bei Bedarf noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Bei Errichtung des
Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten,
dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht
überschreiten.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst
einer Versickerung zugeführt werden. Zur
Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das
öffentliche Kanalnetz anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Soweit erforderlich ist vor
Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569)
die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung
der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.