Sitzung: 14.12.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach §
35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und eine Erschließung nicht erforderlich ist.
Hinweise:
Erschließungs-, Straßenausbau-
und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Bei Errichtung der
Einfriedung im Bereich der Grundstücksgrenze ist darauf zu achten, dass
Bauteile die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr
Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.