Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs.1 Satz 1 GLKrWG
wird Herr Michael Schaller zum Gemeindewahlleiter berufen.
Zum Stellvertreter wird Herr Adrian
Bodemer berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG).
Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs.1 Satz 1 GLKrWG
wird Herr Michael Schaller zum Gemeindewahlleiter berufen.
Zum Stellvertreter wird Herr Adrian
Bodemer berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG).