Sitzung: 15.11.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB erteilt.
Den oben
genannten Befreiungen 01 bis 02 wird zugestimmt.
Hinweise:
Erschließungs-, Straßenausbau- und
Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im
Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung
und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die
Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu
erstellen.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und
sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist
an das öffentliche Niederschlagswasserkanalnetz anzuschließen.
Das
anfallende Schmutz- und Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder
Mischwasserkanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss an die öffentliche
Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor
Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die
ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt
Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“
beantragt werden.
Das Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Die
anfallenden Kosten trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der
Eigentümer.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.