Beschluss:

 

Beschluss 2.1.1:

 

Variante 2.1.1

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.

 

Beschluss-Nr. 69

Mehrheitlich abgelehnt

  Ja 1  Nein 7

Beschluss 2.1.2:

 

Variante 2.1.2

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.

 

Beschluss-Nr. 70

Einstimmig beschlossen

  Ja 8  Nein 0

 

Beschluss 2.1.3:

 

Variante 2.1.3

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.

 

Beschluss-Nr. 71

Mehrheitlich beschlossen

Ja 6  Nein 2