Sitzung: 15.11.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss:
Beschluss 2.1.1:
Variante 2.1.1
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35
Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.
Auflagen über die Bauweise erteilt das
Landratsamt.
Die weiteren Einzelheiten bleiben den
Bauantragsunterlagen vorbehalten.
Beschluss-Nr. 69
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 1 Nein 7
Beschluss 2.1.2:
Variante 2.1.2
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.
Auflagen über
die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren
Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.
Beschluss-Nr. 70
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0
Beschluss 2.1.3:
Variante 2.1.3
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35
Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
Auflagen über
die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren
Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.
Beschluss-Nr. 71
Mehrheitlich beschlossen
Ja 6 Nein 2