Sitzung: 21.02.2024 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt und die Erschließung gesichert ist.
Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und
Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen
Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/
Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile –
wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die anfallenden Niederschlagswasser
dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche
Niederschlagswasserkanalnetz anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen.
Die ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Falls ein überlanger Hausanschluss
von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind die Kosten
vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den
Wasserzweckverband Alling.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt
Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“
beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.