Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt und die Erschließung gesichert ist. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.