Sitzung: 21.02.2024 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da keine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt und die
Erschließung gesichert ist. Auflagen über die Bauweise
erteilt das Landratsamt.