Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.