Sitzung: 17.04.2024 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.