Sitzung: 20.05.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt.