Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7

Beschluss:

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers Herrn Johannes Espach wird ein projektbezogener Bebauungsplan nach § 8 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des projektbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215 und 218 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

Im Westen:     östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Norden:     an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr. 196/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Osten:        westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 und der Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing

 

Im Süden:       an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftbild ohne Maßstab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftbild ohne Maßstab

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Sondergebietes „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ verfolgt, um die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.

 

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.