Beschluss:
Auf Antrag des Vorhabenträgers Herrn Johannes Espach wird ein projektbezogener Bebauungsplan nach § 8 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der
Geltungsbereich des projektbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke
Fl.-Nrn. 215 und 218 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das Bebauungsplangebiet
beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan:
Im Westen: östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend
mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing
Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr.
196/2 der Gemarkung Sinzing
Im Osten: westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 und der
Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing
Im Süden: an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 219 der
Gemarkung Sinzing
Luftbild ohne Maßstab
Luftbild ohne Maßstab
Mit der
Bauleitplanung wird die Ausweisung des Sondergebietes „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ verfolgt, um die Ansiedlung
einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Für die
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.
Die
Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.