Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Beschluss:

Wie bereits im Beschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes, SG41 ausgeführt, erfolgt eine Festsetzung auf eine abweichende Bauweise. Aufgrund des geringfügigen Änderungsbedarfes erfolgt die Anpassung des FNP innerhalb der rollierenden FNP-Bearbeitung mit der kommenden Änderung. Von einer Agglomeration ist aufgrund der Tatsache, dass im benachbarten Gewerbegebiet bereits alle Parzellen vergeben sind und keine Ansiedlung von Einzelhandel zu erwarten ist, nicht auszugehen. Ein Einzelhandelsausschluss ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig. Die landesplanerische maximal zulässige Verkaufsflächenzahl von 1.200 m² ist festgesetzt.