Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 6
Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" fortzuschreiben
bzw. zu ändern.
Der
Geltungsbereich des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes
beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215 und 218 jeweils der Gemarkung Sinzing.
Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem
anhängenden Lageplan:
Im Westen: östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend
mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing
Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr.
196/2 der Gemarkung Sinzing
Im Osten: westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 und der
Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing
Im Süden: an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 219 der
Gemarkung Sinzing
Mit der
Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 6
wird ein Sondergebiet nach §11 BauNVO und zwar Sondergebiet „Sonnenenergienutzung
Am Kreuzacker“ als allgemeines Planungsziel angestrebt.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB als ortsüblich bekannt
zu geben.