Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" fortzuschreiben bzw. zu ändern.

Der Geltungsbereich des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215 und 218 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem anhängenden Lageplan:

 

Im Westen:     östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Norden:     an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr. 196/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Osten:        westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 und der Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing

 

Im Süden:       an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 219 der Gemarkung Sinzing

 

Mit der Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 6 wird ein Sondergebiet nach §11 BauNVO und zwar Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ als allgemeines Planungsziel angestrebt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB als ortsüblich bekannt zu geben.