Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Sinzing beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 Allgemeines Wohngebiet „Viehhausen östlich der Zeilerstraße“ mittels Deckblatt Nr. 1. Gleichzeitig wird die Änderung des Bebauungsplanes mittels Deckblattänderung für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch den Gemeinderat gebilligt.

 

Der Geltungsbereich der Deckblattänderung wird wie folgt festgelegt und ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckblattänderung beinhaltet den bisherigen Geltungsbereich. Ergänzend zu den textlichen und zeichnerischen Darstellungen des Bebauungsplans „Östlich der Zeilerstraße“ in der Fassung vom 10.12.1992 wird zusätzlich der Gebäudetyp E + 1 mit der im folgenden Regelquerschnitt dargestellten maximalen Wandhöhe, Dachform und Dachneigung und maximalen Giebelbreite festgesetzt:

 

 

Die Wandhöhe wird gemessen von der Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses (E) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.

 

Es sind max. 2 Vollgeschosse zulässig. Dachgauben sind nicht zulässig.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist ergänzend ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10 -20 Grad zugelassen. Zugelassen werden für Garagen zudem Flachdächer mit extensiver Begrünung.

 

Im Übrigen gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Regelquerschnitte des Bebauungsplans Nr. 29 „Östlich der Zeilerstraße“ in der Fassung vom 10.12.1992.

 

Der Beschluss über die Deckblattänderung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt zu machen.