Sitzung: 17.06.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
HINWEISE
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf
zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die
‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt
Regensburg zuzusenden.
Mit
der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung
und Beteiligung der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.