Sitzung: 17.06.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
HINWEISE
Ein
Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen
noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf
zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die
Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von 5,00 m
„uneingezäunt“ zu erstellen.
Die
anfallenden Oberflächenwasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen
möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein
Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche Kanalnetz
anzuschließen.
Die
anfallenden Abwässer sind dem öffentlichen Kanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss
an
die
öffentliche Entwässerungseinrichtung
ist ein Revisionsschacht vorzusehen. Vor Verfüllung des
Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen und eine
gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die ordnungsgemäße Erstellung der
Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten Kanalleitungen kann auch wahlweise
durch einen privaten Sachverständigen abgenommen und uns durch diesen
schriftlich bestätigt werden.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die
‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt
Regensburg zuzusenden.
Das
Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Die anfallenden Kosten
trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der Eigentümer.
Mit
der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung
und Beteiligung der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.