Sitzung: 17.06.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind. Auflagen über die
Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.