Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 11

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10.1 – 6102/67 „Windpark Sinzing“ in der Fassung vom 31.03.2017, beschlossen am 20.02.2018, soll aufgehoben werden.
Das Verfahren richtet sich nach § 1 Abs. 8 i.V.m. §§ 2 ff. Baugesetzbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzunehmen.