Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10.1 – 6102/67
„Windpark Sinzing“ in der Fassung vom 31.03.2017, beschlossen am 20.02.2018,
soll aufgehoben werden.
Das Verfahren richtet sich nach § 1 Abs. 8 i.V.m. §§ 2 ff. Baugesetzbuch. Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzunehmen.