Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" fortzuschreiben bzw. zu ändern. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 27.05.2020 mit der Beschlussnummer 39 aufgehoben.

 

Der Geltungsbereich des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215, 218 und 219 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

Im Westen:     östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Norden:     an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr. 196/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Osten:        westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 der Gemarkung Sinzing

 

Im Süden:       an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 228 der Gemarkung Sinzing

 

Mit der Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 6 wird ein Sondergebiet nach §11 BauNVO und zwar Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ als allgemeines Planungsziel angestrebt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB als ortsüblich bekannt zu geben.