Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 6
Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" fortzuschreiben
bzw. zu ändern. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 27.05.2020 mit der
Beschlussnummer 39 aufgehoben.
Der
Geltungsbereich des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes
beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215, 218 und 219 jeweils der Gemarkung
Sinzing. Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch
aus dem nachfolgenden Lageplan:
Im Westen: östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend
mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing
Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr.
196/2 der Gemarkung Sinzing
Im Osten: westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 der
Gemarkung Sinzing
Im Süden: an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 228 der
Gemarkung Sinzing
Mit der
Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 6
wird ein Sondergebiet nach §11 BauNVO und zwar Sondergebiet
„Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ als allgemeines Planungsziel angestrebt.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB als ortsüblich bekannt
zu geben.