Beschluss:
Auf Antrag
des Vorhabenträgers Herrn Johannes Espach wird ein projektbezogener
Bebauungsplan nach § 8 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Gleichzeitig wird der
Beschluss vom 27.05.2020 mit der Beschlussnummer 40 aufgehoben.
Der
Geltungsbereich des projektbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke
Fl.-Nrn. 215, 218 und 219 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das
Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem
nachfolgenden Lageplan:
Im Westen: östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend
mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing
Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr.
196/2 der Gemarkung Sinzing
Im Osten: westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 der
Gemarkung Sinzing
Im Süden: an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 228 der
Gemarkung Sinzing
Luftbild ohne Maßstab, Übersicht
Geltungsbereich
Luftbild ohne Maßstab, Übersicht
Modulbelegung und Grünflächen
Mit der Bauleitplanung
wird die Ausweisung des Sondergebietes „Sonnenenergienutzung
Am Kreuzacker“ verfolgt, um die Ansiedlung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Für die
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.
Die
Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.