Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers Herrn Johannes Espach wird ein projektbezogener Bebauungsplan nach § 8 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 27.05.2020 mit der Beschlussnummer 40 aufgehoben.

 

Der Geltungsbereich des projektbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 215, 218 und 219 jeweils der Gemarkung Sinzing. Das Bebauungsplangebiet beschreibt sich wie folgt und ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan:

 

 

Im Westen:     östlich der Gemeindeverbindungsstraße Minoritenweg angrenzend mit den Fl.-Nr. 327/17 und Fl.-Nr. 974/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Norden:     an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 196 und Fl.-Nr. 196/2 der Gemarkung Sinzing

 

Im Osten:        westlich des Bahngrundstückes mit den Fl.-Nr. 213 der Gemarkung Sinzing

 

Im Süden:       an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 228 der Gemarkung Sinzing

 

 

Luftbild ohne Maßstab, Übersicht Geltungsbereich

 

Luftbild ohne Maßstab, Übersicht Modulbelegung und Grünflächen

 

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Sondergebietes „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ verfolgt, um die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen.

 

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.