Sitzung: 15.07.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten stellt eine Privilegierung fest, da öffentliche Belange nach § 35 Abs.
3 BauGB nicht entgegenstehen. Auflagen über die Bauweise erteilt das
Landratsamt.