Sitzung: 15.07.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem
geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
Hinweise:
Erschließungs-, Straßenausbau- und
Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer die Kosten.
Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen
nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche
Kanalnetz anzuschließen.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde
Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit
der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung
und Beteiligung der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.