Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.

 

 

Hinweise:

 

Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen noch beizufügen.

 

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer die Kosten.

 

Bei Errichtung des Nebengebäudes/Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.

 

Zur Abwasserbeseitigung ist eine Kleinkläranlage zu errichten bzw. den geänderten Erfordernissen anzupassen.

 

Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht mit Notüberlauf zu errichten.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der  Gemeinde  Sinzing  (KUS)  der  beiliegende  Erhebungsbogen  zurückzusenden.