Sitzung: 15.07.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem
geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und
Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/Garage ist
im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie
Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Zur Abwasserbeseitigung ist eine
Kleinkläranlage zu errichten bzw. den geänderten Erfordernissen anzupassen.
Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen
nicht auf die Straße abgeleitet werden und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht mit Notüberlauf zu errichten.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde
Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist
dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde
Sinzing (KUS) der
beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.