Sitzung: 15.07.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Beschluss:
Dem
geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
Hinweise:
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe
der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung trägt der
Eigentümer die Kosten.
Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen
nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche
Kanalnetz anzuschließen.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist
dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde
Sinzing (KUS) der beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.