Sitzung: 26.08.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
An der Änderung auf
E+1 wird unter Hinweis auf nachstehende Erläuterungen festgehalten.
Erläuterung:
Die bisherige
Festsetzung des Gebäudetyps E+D mit einer Dachneigung von max. 44˚ Grad,
einem Kniestock von 0,75 m und üblichen Raumhöhen ergibt bei einer
Gebäudebreite von
11 m eine Firsthöhe von ca. 9,05 m.
Bei dem neuen Gebäudetyp E+1 mit einer Gebäudebreite von 11 m und einer max. Dachneigung von max. 30˚ Grad ergibt sich eine max. Firsthöhe von ca. 9,27 m. Das entspricht lediglich einem Höhenunterschied des Firstes von ca. 0,22 m.