Sitzung: 21.10.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Der oben
genannten Befreiung, sowie der Abweichung werden zugestimmt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach
Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer
die Kosten.
Bei Errichtung von Nebengebäuden ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von 5,00 m
„uneingezäunt“ zu
erstellen.
Die anfallenden Oberflächenwasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet
und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu
errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen.
Die anfallenden Abwässer sind dem öffentlichen Kanalnetz zuzuleiten. Zum
Anschluss an
die öffentliche Entwässerungseinrichtung
ist ein Revisionsschacht vorzusehen. Vor Verfüllung des
Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen und
eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die ordnungsgemäße
Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten Kanalleitungen
kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen abgenommen und uns
durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde
Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Das Hausnummernschild wird durch
die Gemeinde beschafft. Die anfallenden Kosten trägt entsprechend der
Satzung der Gemeinde Sinzing der Eigentümer.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für
Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.