Sitzung: 21.10.2020 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
HINWEISE
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des
Nebengebäudes/Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass
Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht
überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück
ist auf eine Tiefe von
5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die anfallenden
Oberflächenwasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst
einer Versickerung zugeführt werden. Zur
Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das
öffentliche Kanalnetz anzuschließen.
Die anfallenden Abwässer sind
dem öffentlichen Kanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss an
die öffentliche Entwässerungseinrichtung
ist ein Revisionsschacht vorzusehen. Vor Verfüllung des
Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen und
eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die ordnungsgemäße
Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten Kanalleitungen
kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen abgenommen und uns
durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Vor Baubeginn muss beim
Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die
„Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt
Regensburg zuzusenden.
Das Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Die
anfallenden Kosten trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der
Eigentümer.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung
der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.