Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

 

 

Hiermit wird der Vorentwurf des projektbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ in der Fassung vom 19.10.2020 für die frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Fachstellenanhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss gebilligt.

 

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Fachstellen-anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.