Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing ist mittels Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" fortzuschreiben bzw. zu ändern.

Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 6 zur Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet den Bereich wie in der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020 beschlossen und ergibt sich aus dem anhängenden Plan des Vorentwurfs:

 

 

 

 

 

Hiermit wird der Vorentwurf der Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 6 Sondergebiet "Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker" im Ortsteil Sinzing in der Fassung vom 19.10.2020 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Fachstellenanhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss gebilligt.

 

Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB notwendig.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Fachstellenanhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.