Beschluss:
Es wird folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Satzung
zur Aufhebung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 26.05.1997
Aufgrund von Art. 23 Satz 1 in Verbindung mit Art. 18a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert erlässt die Gemeinde Sinzing folgende Satzung:
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerBegEntschS - BBS) vom 26.05.1997wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sinzing, den ……………….
Gemeinde Sinzing
Patrick Grossmann
Erster Bürgermeister
Die Satzung ist durch den ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.