Beschluss:
1. Das Bürgerbegehren „Erhalt der schützenswerten Landschaft im Donautal. Gegen den Bau einer großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlage“ wird gemäß Art. 18a Abs. 8 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für zulässig erklärt und damit zuglassen.
Beschluss-Nr. 94
Einstimmig beschlossen
Ja 19 : Nein 0
2. Ein Abstimmungstermin wird aktuell nicht festgelegt.
Beschluss-Nr. 95
Einstimmig beschlossen
Ja 19 : Nein 0
3. Herr Michael Schaller wird als Abstimmungsleiter berufen. Herr Adrian Bodemer wird als stellvertretender Abstimmungsleiter berufen.