Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

A:
Das Bürgerbegehren „Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau landschaftsprägender Windkraftanlagenwird gemäß Art. 18a Abs. 8 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für zulässig erklärt und damit zugelassen. Der Gemeinderat hält an seinen bisherigen Planungen fest. Somit ist ein Bürgerentscheid durchzuführen.

Beschluss-Nr. 114

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0

 

B:
Der Bürgerentscheid " Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau landschaftsprägender Windkraftanlagen " wird ausschließliche durch briefliche Abstimmung durchgeführt.

 

Beschluss-Nr. 115

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0

 

C:

Der Abstimmungstag wird auf den 20.06.2021 festgelegt. Alle Abstimmungsunterlagen müssen an diesem Tag bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Fährenweg 4, 93161 Sinzing eingegangen sein. Verspätet eingegangene Abstimmungsunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang bei der Gemeindeverwaltung sind die Abstimmenden selbst verantwortlich

 

Beschluss-Nr. 116

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0

 

D:

Herr Michael Schaller wird als Abstimmungsleiter berufen. Herr Adrian Bodemer wird als stellvertretender Abstimmungsleiter berufen.

 

Beschluss-Nr. 117

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0

 

E:

Der dem Gemeinderat vorgelegte Stimmzettel wird beschlossen und zum Druck freigegeben.