Beschluss:
A:
Das Bürgerbegehren „Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau
landschaftsprägender Windkraftanlagen“ wird
gemäß Art. 18a Abs. 8 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für
zulässig erklärt und damit zugelassen. Der Gemeinderat hält an seinen
bisherigen Planungen fest. Somit ist ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Beschluss-Nr. 114
Einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0
B:
Der Bürgerentscheid " Für ein lebenswertes Sinzing. Gegen den Bau
landschaftsprägender Windkraftanlagen " wird ausschließliche durch
briefliche Abstimmung durchgeführt.
Beschluss-Nr. 115
Einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0
C:
Der Abstimmungstag wird auf den 20.06.2021 festgelegt. Alle Abstimmungsunterlagen müssen an diesem Tag bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Fährenweg 4, 93161 Sinzing eingegangen sein. Verspätet eingegangene Abstimmungsunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang bei der Gemeindeverwaltung sind die Abstimmenden selbst verantwortlich
Beschluss-Nr. 116
Einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0
D:
Herr Michael Schaller wird als Abstimmungsleiter berufen. Herr Adrian Bodemer wird als stellvertretender Abstimmungsleiter berufen.
Beschluss-Nr. 117
Einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0
E:
Der dem Gemeinderat vorgelegte Stimmzettel wird beschlossen und zum Druck freigegeben.