Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.