Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Sinzing beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 77 „Donaublick II“ als „Allgemeines Wohngebiet“ im Gemeindebereich Sinzing. Das Aufstellungsverfahren wird nach §13a BauGB – Einbeziehen von Innenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 77 „Donaublick II“ liegt am südlichen Randbereich in Sinzing und befindet sich zwischen bereits bestehenden Baugebieten.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Sinzing: Fl.-Nr. 331, sowie den Teilflächen aus den Grundstücksflächen Fl.-Nrn. 320/44 und 327/2.

 

Der Umgriff des Bebauungsplanes definiert sich wie folgt:

-       Im Norden wird das Plangebiet durch die bestehende Bebauung (Baugebiet Adolph-Kolping-Straße) und einen bestehenden Fußweg begrenzt.

-       Im Osten befindet sich die Straße „Minoritenweg“ und das Baugebiet Minoritenweg-Süd

-       Im Süden wird das Plangebiet durch die bestehende Bebauung (Baugebiet Hoher Ranken) eingeschlossen.

-       Im Westen wird das Plangebiet ebenfalls durch die bestehende Bebauung und den bereits vorgesehenen Anschluss an die bestehende Verkehrsflächen eingegrenzt. (Baugebiet Donaublick)

 

 

 

Das Bebauungsplangebiet ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist:

 

 

 

 

 

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets „Donaublick II“ verfolgt, um die Errichtung von Einzelhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 77 „Donaublick II“, (Allgemeines Wohngebiet) den textlichen Festsetzungen, den Festsetzungen durch Planzeichen und der Begründung, in der Fassung vom 19.05.2021, für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und für die Fachstellenbeteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung, in der Fassung vom 19.05.2021, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu geben.

 

Die öffentliche Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.