Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Für die Stellungnahmen der  Behörden und Träger öffentlicher Belange, die während und nach der Auslegungsfrist keine Stellungnahmen oder keine hier zu berücksichtigenden Anregungen oder Bedenken unter Punkt 1.1 abgegeben haben und für die Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, welche die Planung befürwortet oder keine hier zu berücksichtigende Anregungen während und nach der Auslegungsfrist unter Punkt 2.1 abgegeben haben, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.

 

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses wird zu den eingegangen Stellungnahmen und Anregungen unter Punkt 1.2-1.15, 2.2-2.19 und 3.1-3.12 einen Sammelbeschluss fassen. Sofern gewünscht kann zu den einzelnen Stellungnahmen auch ein gesonderter Beschluss gefasst werden.