Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Erläuterungen der Festsetzungen durch Planzeichen (Teil B), Hinweisen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen (Teil C), Festsetzungen durch Text (Teil D), Hinweise durch Text (Teil E) und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 23.06.2021, sowie allen wesentlichen Anlagen (Blendgutachten, Artenschutzgutachten, Hydrogeologisches Gutachten), wird mit den festgelegten Änderungen gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Erläuterungen der Festsetzungen durch Planzeichen (Teil B), Hinweisen, Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen (Teil C), Festsetzungen durch Text (Teil D), Hinweise durch Text (Teil E) und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 23.06.2021, sowie allen wesentlichen Anlagen (Blendgutachten, Artenschutzgutachten, Hydrogeologisches Gutachten), sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.